Personen: Die Erben der Hinterkaifecker: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
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==Tatsächliche Erbverteilung==
==Die Erben der Viktoria Gabriel==
===Die Erben der Viktoria Gabriel===
1.  [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]], zur Hälfte<br>
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2.  [[Personen: Gruber Anna | Anna Gruber]], ein Zehntel<br>
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===Die Erben der Cäzilia Gabriel===
==Die Erben der Cäzilia Gabriel==
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte<br>
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)<br>
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)<br>

Version vom 31. Oktober 2012, 21:59 Uhr

Allgemeines

Da die Erblasser Cäzilia und Viktoria Gabriel kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt: Die Nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches, da die Geschwister von Andreas Gruber die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.
Karl Gabriel sen. erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden. Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.

Die Erben der Viktoria Gabriel

1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Anna Gruber, ein Zehntel
3. Josef Gruber, ein Zehntel
4. Bernhard Gruber, ein Zehntel
5. Josef Starringer, ein Zwanzigstel
6. Maria Starringer, ein Zwanzigstel
7. Therese Gruber, einem Fünfzigstel
8. Marie Wagner, ein Fünfzigstel
9. Leonhard Gruber, ein Fünfzigstel
10. Peter Gruber, ein Fünfzigstel
11. Michael Gruber, ein Fünfzigstel

Die Erben der Cäzilia Gabriel

1. Cäzilia Starringer, zur Hälfte
2. Eheleute Karl und Franziska Gabriel, zur Hälfte (je ein Viertel)