Dokumente: 1952-05-03 Haftbefehl Schindler Magdalena: Unterschied zwischen den Versionen

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Augsburger Oberstaatsanwalt [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Dr. Popp]]
Augsburger Oberstaatsanwalt [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Dr. Popp]]


=== Verfügbar ===
=== Quelle ===
Staatsarchiv Augsburg
Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51


== Inhalt ==
== Inhalt ==

Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:19 Uhr

Haftbefehl

Detailinformationen

Datum

03.05.1952

Ort

Amtsgericht Augsburg

Art des Dokumentes

Haftbefehl für Magdalena Schindler, geb. Stampfel

Verfasser

Hillenbrand, Amtsgerichtsrat

Verfasst für

Augsburger Oberstaatsanwalt Dr. Popp

Quelle

Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51

Inhalt

Akt.Z. 2229/52.

Haftbefehl

Schindler Magdalena, geb. Stampfel geb. 10.4.1884 in Thalhausen, jetzt wohnhaft in Freising, Dr. V. Dallerstrasse 36
ist dringend verdächtig
einem oder mehreren Tätern nach Begehung eines Verbrechens wissentlich Beistand zu leisten um sie der Bestrafung zu entziehen, indem sie über die Verhältnisse der vermutlich als Täter der Mordtat Hinterkaifeck am 1.4.19 in Frage kommenden Brüder Anton und Adolf Gump befragt, ihr Wissen um diese Verhältnisse und um die von diesen begangenen Tat vorenthalten hat bezw. vorenthält, vor allem um den noch lebenden vermutlichen Mittäter Anton Gump der Strafverfolgung zu entziehen.
Die Beschuldigte stand zur Zeit der Tat mit dem inzwischen verstorbenen Mittäter Adolf Gump in langjährigen intimen Beziehungen.

Diese Tat ist in $$257 de StGB. mit Strafe bedroht.
Gemäß § 112ff StPO. ordne ich an, daß die Genannte verhaftet und dem Amtsgericht Augsburg (Ermittlungsrichter) oder dem xxx zuständigen Amtsgericht -Ermittlungsrichter- unverzüglich vorgeführt wird.

Die Haft wird angeordnet, weil Verdunklungsgefahr besteht, da zudem zu befürchten ist, daß die Beschuldigte dem Mittäter Anton Gump über ihre inzwischen erfolgte Vernehmung Nachricht gibt, diesen warnt und dadurch dessen Überführung als Täter erschwert oder unmöglich macht.

Gegen diesen Haftbefehl ist Beschwerde zulässig.


Augsburg, den 3. Mai 1952
Amtsgericht- Ermittlungsrichter:
Hillenbrand
AGRat.

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