Berichte: 1922-12-29 Renner Ferdinand: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsarchiv Augsburg
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10.04.1922
29.12.1922
 
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Neuburg an der Donau
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Erster Staatsanwalt Ferdinand Renner am Landgericht Neuburg a.D.
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Ferdinand Renner]], Erster Staatsanwalt am Landgericht Neuburg a.D.
 
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Neuburg a.D., den 29. Dezember 1922
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Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck
Betreff: Sechsfacher Raubmord in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]]<br><br>
Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.
Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das [[Personen: Gebrüder Schreier | Brüderpaar Andreas und Karl Schreier]] mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den [[Wissen: Ortsführer | Ortsführer]] [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Schlittenbauer]].<br><br>


Das gleiche Schicksal teilten einige Verfahren, die auf Grund von belastenden Aussagen von Strafgefangenen gegen Mitgefangene eingeleitet worden waren. Auch Ermittlungen, die gegen in der Umgebung des Tatorts ansässigen Personen auf Grund angeblicher ihr Schuldbewußtsein andeutender Äußerungen geführt wurden, ergaben die Haltlosigkeit der Verdachtsgründe.
Das gleiche Schicksal teilten einige Verfahren, die auf Grund von belastenden Aussagen von Strafgefangenen gegen Mitgefangene eingeleitet worden waren. Auch Ermittlungen, die gegen in der Umgebung des Tatorts ansässigen Personen auf Grund angeblicher ihr Schuldbewußtsein andeutender Äußerungen geführt wurden, ergaben die Haltlosigkeit der Verdachtsgründe.<br><br>


Mit Hilfe der Polizeidirektion München wurden umfangreiche Erhebungen über alle Personen durchgeführt, die als in der zeit vom 25.3. – 8.4.22 – der Mord wurde am 31.3 oder 1.4.22 verübt – in der näheren oder weiteren Umgebung des Tatortes (30 km Umkreis) zeitweise verweilend festgestellt werden konnten. Auch diese Erhebungen verliefen ergebnislos.  
Mit Hilfe der Polizeidirektion [[Orte: München|München]] wurden umfangreiche Erhebungen über alle Personen durchgeführt, die als in der Zeit vom 25.3. – 8.4.22 – der Mord wurde am 31.3 oder 1.4.22 verübt – in der näheren oder weiteren Umgebung des Tatortes (30 km Umkreis) zeitweise verweilend festgestellt werden konnten. Auch diese Erhebungen verliefen ergebnislos. <br><br>


Der Aufenthalt des einigermaßen der Tat verdächtigen Bärtl – sein ebenfalls beteiligt verdächtiger angeblicher Genosse Philippe, der schon in meinem ersten Bericht vom 12.5.22, Nr. 961 als solcher erwähnt ist, war, wie festgestellt werden konnte, z. Zt. Der Tat eingesperrt – konnte noch nicht ermittelt werden. Mehrfach angeordnete Durchsuchungen der Wohnung seiner Eltern in Geisenfeld nach ihm waren ebenso erfolglos, wie Fahndungen an anderen Orten, von denen sein angebliches Auftauchen gemeldet wurde. Er wird auch wegen schweren Raubes in einer anderen hier anhängigen Sache, sowie vom Staatsanwalt Eichstätt gesucht.
Der Aufenthalt des einigermaßen der Tat Verdächtigen [[Personen: Bärtl Josef | Bärtl]] – sein ebenfalls beteiligt verdächtiger angeblicher Genosse Philippe, der schon in meinem ersten Bericht vom 12.5.22, Nr. 961 als solcher erwähnt ist, war, wie festgestellt werden konnte, z. Zt. der Tat eingesperrt – konnte noch nicht ermittelt werden. Mehrfach angeordnete Durchsuchungen der Wohnung seiner Eltern in Geisenfeld nach ihm waren ebenso erfolglos, wie Fahndungen an anderen Orten, von denen sein angebliches Auftauchen gemeldet wurde. Er wird auch wegen schweren Raubes in einer anderen hier anhängigen Sache, sowie vom Staatsanwalt Eichstätt gesucht.<br><br>


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Aktuelle Version vom 23. August 2016, 21:07 Uhr

Bericht des Staatsanwalts

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Detailinformationen

Datum

29.12.1922

Ort

Neuburg an der Donau

Autor/Funktion

Ferdinand Renner, Erster Staatsanwalt am Landgericht Neuburg a.D.

Inhalt

Neuburg a.D., den 29. Dezember 1922

Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck

Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.

Das gleiche Schicksal teilten einige Verfahren, die auf Grund von belastenden Aussagen von Strafgefangenen gegen Mitgefangene eingeleitet worden waren. Auch Ermittlungen, die gegen in der Umgebung des Tatorts ansässigen Personen auf Grund angeblicher ihr Schuldbewußtsein andeutender Äußerungen geführt wurden, ergaben die Haltlosigkeit der Verdachtsgründe.

Mit Hilfe der Polizeidirektion München wurden umfangreiche Erhebungen über alle Personen durchgeführt, die als in der Zeit vom 25.3. – 8.4.22 – der Mord wurde am 31.3 oder 1.4.22 verübt – in der näheren oder weiteren Umgebung des Tatortes (30 km Umkreis) zeitweise verweilend festgestellt werden konnten. Auch diese Erhebungen verliefen ergebnislos.

Der Aufenthalt des einigermaßen der Tat Verdächtigen Bärtl – sein ebenfalls beteiligt verdächtiger angeblicher Genosse Philippe, der schon in meinem ersten Bericht vom 12.5.22, Nr. 961 als solcher erwähnt ist, war, wie festgestellt werden konnte, z. Zt. der Tat eingesperrt – konnte noch nicht ermittelt werden. Mehrfach angeordnete Durchsuchungen der Wohnung seiner Eltern in Geisenfeld nach ihm waren ebenso erfolglos, wie Fahndungen an anderen Orten, von denen sein angebliches Auftauchen gemeldet wurde. Er wird auch wegen schweren Raubes in einer anderen hier anhängigen Sache, sowie vom Staatsanwalt Eichstätt gesucht.

gez. Renner

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