Zeitungsartikel: 1922-04-07 Volksrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Gräßliche Mordtaten'''''
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In der Nähe von [[Orte: Wangen|Wangen]] (Oberbayern) wurde gestern auf einem [[Hinterkaifeck|Bauernhofe]] fünf [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|ermordet]] aufgefunden. Es sind dies die [[Personen: Ehepaar Gruber|Eheleute Gruber]], ihr zweieinhalbjähriger [[Personen: Gruber Josef|Sohn]], die Besitzerin des Hofes [[Personen: Gabriel Viktoria|Wtw. Gabriel]] und ihre achtjährige [[Personen: Gabriel Cäzilia|Tochter]]. Allen Personen war mit einer sogenannten [[Sachverhalte: Kreuzpickel|Kreuzhacke]] die Schädeldecke eingeschlagen worden. Die Besitzerin des Hofes galt als wohlhabend. Es wurden 100 000 Mark in Bargeld, ferner Gold und Silber und viele Pfandbriefe gestohlen. Das zweieinhalbjährige Kind lag mit zerschlagenem Schädel in der Wiege.   
In der Nähe von [[Orte: Wangen|Wangen]] (Oberbayern) wurde gestern auf einem [[Hinterkaifeck|Bauernhofe]] fünf [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|ermordet]] aufgefunden. Es sind dies die [[Personen: Ehepaar Gruber|Eheleute Gruber]], ihr zweieinhalbjähriger [[Personen: Gruber Josef|Sohn]], die Besitzerin des Hofes [[Personen: Gabriel Viktoria|Wtw. Gabriel]] und ihre achtjährige [[Personen: Gabriel Cäzilia|Tochter]]. Allen Personen war mit einer sogenannten [[Sachverhalte: Kreuzhacke|Kreuzhacke]] die Schädeldecke eingeschlagen worden. Die Besitzerin des Hofes galt als wohlhabend. Es wurden 100 000 Mark in Bargeld, ferner Gold und Silber und viele Pfandbriefe gestohlen. Das zweieinhalbjährige Kind lag mit zerschlagenem Schädel in der Wiege.   


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Aktuelle Version vom 23. November 2011, 22:32 Uhr

Gräßliche Mordtaten

Detailinformationen

Datum

07. April 1922

Ort

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

unbekannt

Verfasst für

Volksrecht

Inhalt

Gräßliche Mordtaten

In der Nähe von Wangen (Oberbayern) wurde gestern auf einem Bauernhofe fünf ermordet aufgefunden. Es sind dies die Eheleute Gruber, ihr zweieinhalbjähriger Sohn, die Besitzerin des Hofes Wtw. Gabriel und ihre achtjährige Tochter. Allen Personen war mit einer sogenannten Kreuzhacke die Schädeldecke eingeschlagen worden. Die Besitzerin des Hofes galt als wohlhabend. Es wurden 100 000 Mark in Bargeld, ferner Gold und Silber und viele Pfandbriefe gestohlen. Das zweieinhalbjährige Kind lag mit zerschlagenem Schädel in der Wiege.

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