Dokumente: 1923-03-31 Meldung Fund Taschenmesser: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsarchiv München
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I. Die Gendarmerie in [[Orte: Hohenwart | Hohenwart]] hat unterm 31.III.23, an die Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. folgende Anzeige erstattet:<br><br>
I. Die Gendarmerie in [[Orte: Hohenwart | Hohenwart]] hat unterm 31.III.23, an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a.D.]] folgende Anzeige erstattet:<br><br>


Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn [[Personen: Gabriel Josef | Josef Gabriel]] in [[Orte: Laag | Laag]], Gem. [[Orte: Wangen|Wangen]], auf hiesiger Station beiliegendes [[Sachverhalte: Taschenmesser | Messer]] abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage –29.III.23, bei den [[Sachverhalte: Abriss von Hinterkaifeck | Abbrucharbeiten des Anwesens]] in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.<br><br>
Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn [[Personen: Gabriel Josef | Josef Gabriel]] in [[Orte: Laag | Laag]], Gem. [[Orte: Wangen|Wangen]], auf hiesiger Station beiliegendes [[Sachverhalte: Taschenmesser | Messer]] abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage –29.III.23, bei den [[Sachverhalte: Abriss von Hinterkaifeck | Abbrucharbeiten des Anwesens]] in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.<br><br>
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II. Am 3.IV.23, hat die ST.A. in Neuburg a.D. fragliches Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol.Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach evtl. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, daß es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br><br>
II. Am 3.IV.23, hat die ST.A. in Neuburg a.D. fragliches Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol.Dir. [[Orte: München|München]] gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach evtl. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, daß es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br><br>


III. Die Abteilung 1b hat unterm 4.IV.23 konstruiert, daß an dem fraglichen Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.<br><br>
III. Die Abteilung 1b hat unterm 4.IV.23 konstruiert, daß an dem fraglichen Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.<br><br>
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:21 Uhr

Fund des Taschenmessers

Detailinformationen

Datum

23.03.1923

Ort

Hohenwart

Art des Dokumentes

Verfasser

Georg Goldhofer, Sicherheitskommissärs
Prof. Dr. Merkel, Obermedizinalrat

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Auffindung des Taschenmessers

Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck.

I. Die Gendarmerie in Hohenwart hat unterm 31.III.23, an die Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. folgende Anzeige erstattet:

Gestern nachm. wurde von dem Gütlerssohn Josef Gabriel in Laag, Gem. Wangen, auf hiesiger Station beiliegendes Messer abgegeben. Dieses will derselbe am vorhergehenden Tage –29.III.23, bei den Abbrucharbeiten des Anwesens in Hinterkaifeck, woselbst sich dasselbe unweit der Stelle im Stadel, wo die Leichen lagen, unter dem Tennenboden befand, aufgefunden wurde.

Nach der bestehenden Vermutung wurde dieses Messer von einem an der Tat beteiligten am genannten Platze, woselbst derselbe einen Schlupfwinkel gesucht und gefunden haben dürfte, nachdem dort auch eine kleine Menge Stroh gelagert hat, verloren.

Der Eigentümer dieses Messers ist nicht bekannt und kann auch über die Ursache und Umstände, unter welchen dasselbe an die fragliche Stelle gekommen ist, nichts bestimmtes angegeben werden.

gez. Goldhofer



II. Am 3.IV.23, hat die ST.A. in Neuburg a.D. fragliches Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol.Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach evtl. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, daß es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.

III. Die Abteilung 1b hat unterm 4.IV.23 konstruiert, daß an dem fraglichen Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.

IV. Am 5.IV.23, wurden das Taschenmesser an das Gerichtliche medizinische Institut der Universität München, zu Händen des Univ. Prof. Dr. Merkel zur Untersuchung auf Blutspritzer abgegeben.

Unterm 11.IV.23 wurde von dort das Gutachten dahin abgegeben, daß die Untersuchung des Messers keine Anhaltspunkte gegeben hat, bei der Untersuchung auf Blut.

gez. Obermedizinalrat Prof. Dr. Merkel

Offene Fragen/Bemerkungen