Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen
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a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br> | a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br> |
Aktuelle Version vom 25. September 2022, 10:15 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt
Detailinformationen
Datum
11. März 1914
Ort
Schrobenhausen
Vertragsgegenstand
Hofübergabevertrag
Unterzeichnende Personen
Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber
Inhalt
(Auszug)
398 Übergabe-Vertrag Heute, den elften März Eintausendneunhundertvierzehn
11. März 1914
erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer: -2-
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Matthias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg. Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden I
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I -3-
Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus: Flur Nr
-4-
an II
Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind: -5- das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.
III
Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten. -6-
17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und IV
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin. V
Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M
Dreizehntausend Mark angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird. VI
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean- -7-
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2 VII
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen: -8-
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
VIII
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und Vereinbarungen: -9-
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden. -10-
Leibgeding
unentgeltlich zu gewähren.
-11-
jährlich angegeben. -12-
fünfzehn Kilogramm Rindfleisch, hundert Stück Eier, ferner anstatt Mehl jährlich 150M einhundertfünfzig Mark bar, zahlbar am ersten Oktober jeden Jahres, erstmals heuer, täglich einen Liter süße Milch, solange Milch beim Anwesen vorhanden ist. Zur Beheizung jährlich sechs Ster Scheitholz erster Klasse, kleingemacht und zum Brennen hergerichtet, welches ihnen auch fortan beim Anwesen unterzubringen ist. Der Wert dieser Reichnisse einschließlich der obigen jährlichenxxxentschädigung wird auf
-13-
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx und Pflege, geeignete Krankenkost von der Übernehmerin unentgeltlich. Auch muss ihnen unentgeltlich gewaschen, geflickt, geputzt und mitgebacken werden. Der Wert dieser unter Ziffer 3 beschriebenen Ansprüche wird auf IX
Die Übernehmerin bestellt -14-
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke Flur Nr. 564a und 564b. -15-
X
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Gem. Nr. 396 1/6 a, 397 ½ , 398, 396 1/6 a, 397 1/3, 396 1/5, 397 und 564 ½ als Bestandteil des obigen Grundstückes Gem. Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.
XIII
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. -16-
schrieben. Stinglwagner
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Fragen/Bemerkungen
Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
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