Berichte: 1925-02-09ff Ederer: Unterschied zwischen den Versionen

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tatsächlich gezeigt, daß Ignaz Schmaderer<br>
xxx genügt, xxx xxx xxx xxx xxx xxx.<br>
die Verbrecherlaufbahn nie bestritten <br>hat.<br>
II. xxx xxx Abteilgs-Leiter I.b. vorgelegt,<br>
II. Zunächst Herrn Abteilungsleiter I.b vorgelegt,<br>
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Rubner<br>
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Krim. Oberinsp.<br><br>
Mit Akt xxx xxx xxx xx xxx<br>
 
-Abt. I - <br>
Mit Akt dem Leiter des Kriminaldienst <br>- Abt. I -
vorgelegt.<br><br>
 
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Abt Ib<br>
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Am 11. März 25.<br>
Am 11. März 25.<br>
I. Die Gendarmerie in Deining berichtet unterm 6. III. 25 folgendes:<br>
I. Die Gendarmerie in Deining berichtet unterm 6. III. 25 folgendes:<br>
[[Personen: Schmaderer Ignaz | Schmaderer]] ist laut vorhandenen Arbeiterverzeichnis beim Baukonsortium Heilmann und Littman und Sager u. Wörner wiederholt in Arbeit getreten und zwar am 20. X. 21, am 28. XI. 21, am 19. I. 22 u. vom 5. II. 22 bis 25. V. 23. Bei den ersten drei angeführten Eintrittsdaten ist ein Austritt nicht angegeben, was der schlechten und unvollständigen Listenführung zuzuschreiben ist.<br>
[[Personen: Schmaderer Ignaz | Schmaderer]] ist laut vorhandenen Arbeiterverzeichnis beim Baukonsortium Heilmann und Littmann und Sager u. Wörner wiederholt in Arbeit getreten und zwar am 20. X. 21, am 28. XI. 21, am 19. I. 22 u. vom 5. II. 22 bis 25. V. 23. Bei den ersten drei angeführten Eintrittsdaten ist ein Austritt nicht angegeben, was der schlechten unvollständigen Listenführung zuzuschreiben ist.<br>
Die Angestellten, die seinerzeit die Eintragungen betätigten, sind längst nicht mehr da.<br><br>
Die Angestellten, die seinerzeit die Eintragungen betätigten, sind längst nicht mehr da.<br><br>
Als sicherer Beweis, ob Schmaderer an den Mordtagen auf der Baustelle gearbeitet hat, kommt hier einzig und allein die Lohnliste in Frage.<br>
Als sicherer Beweis, ob Schmaderer an den Mordtagen auf der Baustelle gearbeitet hat, kommt hier einzig und allein die Lohnliste in Frage.<br>
Aus der Lohnliste vom 30. März 22 mit 12. April 22 konnte festgestellt werden, dass Schmaderer am 30. III. 22 zusammen 2 1/2 Stunden, am 31. III. 22 <u>nicht</u> und am 1. IV. 22 zusammen 3 Stunden gearbeitet hat.<br>
Aus der Lohnliste vom 30. März 22 mit 12. April 22 konnte festgestellt werden, dass Schmaderer am 30. III. 22 zusammen 2 1/2 Stunden, am 31. III. 22 <u>nicht</u> und am 1. IV. 22 zusammen 5 Stunden gearbeitet hat.<br>
Warum dieser am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat, konnte nicht festgestellt werden. Dagegen steht auf Grund der Lohnliste fest, dass die übrigen Arbeiter an diesem Tage durchschnittlich 9 Stunden gearbeitet haben. Es kann sich so mitauch um einen Tag, an welchem wegen sehr schlechten Wetters nicht gearbeitet wurde, nicht handeln.<br><br>
Warum dieser am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat, konnte nicht festgestellt werden. Dagegen steht auf Grund der Lohnliste fest, dass die übrigen Arbeiter an diesem Tage durchschnittlich 9 Stunden gearbeitet haben. Es kann sich so mitauch um einen Tag, an welchem wegen sehr schlechten Wetters nicht gearbeitet wurde, nicht handeln.<br><br>
Der erste April war ein Samstag, an welchem Tagen durchschnittlich nur 5 Stunden und zwar vorm. 6 bis 11 Uhr gearbeitet wurde.<br>
Der erste April war ein Samstag, an welchem Tagen durchschnittlich nur 5 Stunden und zwar vorm. 6 bis 11 Uhr gearbeitet wurde.<br>
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes in Kaufbeuren betrifft, konnte aus der Lohnliste für die Zeit vom 21. Juni bis 4. Kuli 23 einwandfrei festgestellt werden, dass Schmaderer am 29. Juli 23 zusammen 4. Juli 23 ebenfalls ein Samstag, zusammen 4 1/2 Stunden gearbeitet hat.<br>
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes in Kaufbeuren betrifft, konnte aus der Lohnliste für die Zeit vom 21. Juni bis 4. Juli 23 einwandfrei festgestellt werden, dass Schmaderer am 29. Juni 23 zusammen 9 Std., am 30. Juni 23 ebenfalls ein Samstag, zusammen 4 1/2 Stunden gearbeitet hat.<br>
Bezüglich dieses Falles dürfte eine Beteiligung des Schmaderer vollständig ausgeschlossen sein.<br>
Bezüglich dieses Falles dürfte eine Beteiligung des Schmaderer vollständig ausgeschlossen sein.<br>
Was die Zeit bezüglich des Raubmordesam 31. III 22 auf 1. IV. 22 betrifft, so steht einwandfrei fest, dass Schmaderer am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat und tags zuvor, am 31. III. 22, nur  1/2 Stunden gearbeitet hat.<br>
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes am 31. III 22 auf 1. IV. 22 betrifft, so steht einwandfrei fest, dass Schmaderer am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat und tags zuvor, am 30. III. 22, nur  2 1/2 Stunden gearbeitet hat.<br>
Ab 30. III. 22 haben zwar durchwegs auch die übrigen Arbeiter ausweislich der Lohnliste nur 1-3 Stunden gearbeitet, ein grosser Teil hat überhaupt nicht gearbeitet.<br>
Ab 30. III. 22 haben zwar durchwegs auch die übrigen Arbeiter ausweislich der Lohnliste nur 1-3 Stunden gearbeitet, ein grosser Teil hat überhaupt nicht gearbeitet.<br>
Es dürfte dieser Tag ein Regentag, an dem nicht gearbeitet werden konnte, gewesen sein.<br>
Es dürfte dieser Tag ein Regentag, an dem nicht gearbeitet werden konnte, gewesen sein.<br>
Was dem Schmaderer hinderte, dass er am 31. III. 23 nicht zur Arbeit kam, konnte diesseits nicht festgestellt werden.<br><br>
Was dem Schmaderer hinderte, dass er am 31. III. 23 nicht zur Arbeit kam, konnte diesseits nicht festgestellt werden.<br><br>
Mit welchen Personen Schmaderer seinerzeit verkehrt hat, bezw. noch verkehrt, war diesseits nicht zu erfragen, zumal die Arbeiterzahl von 13 - 500 auf ca. 100 Mann zurückgegangen und die meisten damaligen Arbeiter entlassen sind.<br><br>
Mit welchen Personen Schmaderer seinerzeit verkehrt hat, bezw. noch verkehrt, war diesseits nicht zu erfragen, zumal die Arbeiterzahl von 13 - 1500 auf ca. 100 Mann zurückgegangen und die meisten damaligen Arbeiter entlassen sind.<br><br>
gez. Ederer, Oberwachtm.<br><br><br>
gez. Ederer, Oberwachtm.<br><br><br>
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III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | in den Abendstunden des 31. März 22]] verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.<br><br><br><br>
III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit | in den Abendstunden des 31. März 22]] verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.<br><br><br><br>
Verfügung:<br>
Verfügung:<br>
I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg a. D.]] zur Kenntnisnahme abgegeben;<br><br>
I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a. D.]] zur Kenntnisnahme abgegeben;<br><br>


II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;<br><br>
II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;<br><br>
<s>III In die Abt. Ib  “H. O.[[Ermittler: Rubner Josef| J. Rubner zur Kenntnis]]</s><br><br>
III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck<br><br>
III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck<br><br>
I.A.
I.A.

Aktuelle Version vom 12. Februar 2018, 08:42 Uhr

Bericht Ederer über

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

09.2.1925 ff.

Ort

München

Autor/Funktion

Ederer

Inhalt


tatsächlich gezeigt, daß Ignaz Schmaderer
die Verbrecherlaufbahn nie bestritten
hat.
II. Zunächst Herrn Abteilungsleiter I.b vorgelegt,
Rubner
Krim. Oberinsp.

Mit Akt dem Leiter des Kriminaldienst
- Abt. I - vorgelegt.

München, 9.II. 1925

Abt Ib
v. Merz



Am 11. März 25.
I. Die Gendarmerie in Deining berichtet unterm 6. III. 25 folgendes:
Schmaderer ist laut vorhandenen Arbeiterverzeichnis beim Baukonsortium Heilmann und Littmann und Sager u. Wörner wiederholt in Arbeit getreten und zwar am 20. X. 21, am 28. XI. 21, am 19. I. 22 u. vom 5. II. 22 bis 25. V. 23. Bei den ersten drei angeführten Eintrittsdaten ist ein Austritt nicht angegeben, was der schlechten unvollständigen Listenführung zuzuschreiben ist.
Die Angestellten, die seinerzeit die Eintragungen betätigten, sind längst nicht mehr da.

Als sicherer Beweis, ob Schmaderer an den Mordtagen auf der Baustelle gearbeitet hat, kommt hier einzig und allein die Lohnliste in Frage.
Aus der Lohnliste vom 30. März 22 mit 12. April 22 konnte festgestellt werden, dass Schmaderer am 30. III. 22 zusammen 2 1/2 Stunden, am 31. III. 22 nicht und am 1. IV. 22 zusammen 5 Stunden gearbeitet hat.
Warum dieser am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat, konnte nicht festgestellt werden. Dagegen steht auf Grund der Lohnliste fest, dass die übrigen Arbeiter an diesem Tage durchschnittlich 9 Stunden gearbeitet haben. Es kann sich so mitauch um einen Tag, an welchem wegen sehr schlechten Wetters nicht gearbeitet wurde, nicht handeln.

Der erste April war ein Samstag, an welchem Tagen durchschnittlich nur 5 Stunden und zwar vorm. 6 bis 11 Uhr gearbeitet wurde.
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes in Kaufbeuren betrifft, konnte aus der Lohnliste für die Zeit vom 21. Juni bis 4. Juli 23 einwandfrei festgestellt werden, dass Schmaderer am 29. Juni 23 zusammen 9 Std., am 30. Juni 23 ebenfalls ein Samstag, zusammen 4 1/2 Stunden gearbeitet hat.
Bezüglich dieses Falles dürfte eine Beteiligung des Schmaderer vollständig ausgeschlossen sein.
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes am 31. III 22 auf 1. IV. 22 betrifft, so steht einwandfrei fest, dass Schmaderer am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat und tags zuvor, am 30. III. 22, nur 2 1/2 Stunden gearbeitet hat.
Ab 30. III. 22 haben zwar durchwegs auch die übrigen Arbeiter ausweislich der Lohnliste nur 1-3 Stunden gearbeitet, ein grosser Teil hat überhaupt nicht gearbeitet.
Es dürfte dieser Tag ein Regentag, an dem nicht gearbeitet werden konnte, gewesen sein.
Was dem Schmaderer hinderte, dass er am 31. III. 23 nicht zur Arbeit kam, konnte diesseits nicht festgestellt werden.

Mit welchen Personen Schmaderer seinerzeit verkehrt hat, bezw. noch verkehrt, war diesseits nicht zu erfragen, zumal die Arbeiterzahl von 13 - 1500 auf ca. 100 Mann zurückgegangen und die meisten damaligen Arbeiter entlassen sind.

gez. Ederer, Oberwachtm.



II. Nach diesen Feststellungen kann ersten eine Beteiligung Schmaderers am Raubmord Otto Haggenmüller in Kaufbeuren nicht in Frage kommen.
Haggenmüller ist am 29. Juni 23 abends nach 7 Uhr ermordet worden.

III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos in den Abendstunden des 31. März 22 verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.



Verfügung:
I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Neuburg a. D. zur Kenntnisnahme abgegeben;

II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;

III In die Abt. Ib “H. O. J. Rubner zur Kenntnis

III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck

I.A. Renner, Reingruber

Fragen/Bemerkungen

  • Bewertung

Zuerst handschriftlicher Vermerk, später Ergebnisbericht der Ermittlungen