Dokumente: 1935-02-01 Verfahrenseinstellung Pfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsanwaltschaft beim Landgerichts [[Orte: Augsburg|Augsburg]]
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Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:18 Uhr

Verfahrenseinstellung zugunsten Josef Pflegers

Detailinformationen

Datum

01.02.1935

Ort

Hohenwart

Art des Dokumentes

Schreiben, Umlaufverfahren

Verfasser

mehrere

Verfasst für

Staatsanwaltschaft beim Landgerichts Augsburg

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Nr.26.

Hohenwart, den 1. Februar 1935

Gend. Station Hohenwart, B.A. Schrobenhausen

An die
Staatsanwaltschaft beim Landgerichts Augsburg


Betreff: Pfleger, Vorname Josef, verh. Dorfhirte in Deimhausen, B.A. Schrobenhausen, zur Zeit im A.Ger.Gefgs. Schrobenhausen in Untersuchungshaft, wegen Verdachts des sechsfachen Raubmords in Hinterkaifeck, B.A. Schrobenhausen.

Im Nachgange zu dieser am 26.1.35 an das Amtsgericht Schrobenhausen, erstatteten Anzeige, gleichen Nr. und Betreffs, berichte ich, daß Dr. Aub in Hohenwart, die Zeugin Maria Pfleger im Jahre 1934 wegen Geistesgestörtheit behandelt hat. Dr. Aub erklärte, die Pfleger sei eine hysterische Person. Er sei jederzeit bereit, wenn er vom Berufsgeheimnis entbunden werde, vor Gericht ein Sachverständigengutachten abzugeben. Dr. Aub stellt sich auf den Standpunkt, daß die Pfleger event. auch andere Personen irgend einer strafbaren Handlung bezüchtigen könne.

Ferner brachte Dr. Aub vor, er habe die Ehefrau des Beschuldigten in ärztlicher Behandlung und sei bei dieser am 31.1.35 gewesen. Da ihm auch darum zu tun sei, daß die Sache geklärt werde, habe er mit der Pfleger - Ehefrau des Beschuldigten - ein Gespräch in dieser Sache angeknüpft und zu dieser gesagt, ob sie denn überhaupt nicht mehr will, daß ihr Mann aus dem Gefängnis entlassen werde. Auf diese Frage sei die Pfleger in Wut geraten und habe geschrieen, ihr Mann dürfte unter keinen Umständen mehr kommen. Wenn er komme, dann laufe sie davon und hänge sich auf. Ihre Tochter könne beeiden, daß ihr Mann die Sache, wie sie bereits in der Anzeige vom 26.1.35 geschildert wurde, gesagt habe.

Dr. Aub erklärte auch, daß die Pfleger jun. Heute noch denselben Blick habe, wie damals, als sie bei ihm in ärztlicher Behandlung gestanden sei.

Es dürfte sonach nicht ausgeschlossen sein, daß die Pfleger und ihre Tochter die Sache abgemacht haben.

Leute welche den Pfleger kennen, sind allgemein der Anschauung, daß Pfleger als Täter nicht in Frage kommt.

Die Pfleger sen. wurde vor einigen Tagen von mir auch darüber befragt, daß ihre Tochter angab, es sei, als sie von der Klinik in München zurückgekehrt sei, in Hohenwart vom Raubmord von Kaifeck gesprochen worden, während sie angab, es sei, als sie von Schleißheim gekommen sei, davon gesprochen worden.

Die Pfleger gab dann an, es liege da ein Irrtum vor, wenn sie das angegeben habe. Vom Mord in Kaifeck wurde gesprochen, als sie von der Klinik aus München gekommen sei. Wenn sie zuvor anders angegeben habe, dann dürfte sie mich falsch verstanden haben.


gez. Eichmeier, H.W.




Dst. 315

I. Das Hauptbuch der Chirurg. Klinik in München enthält unter Nr. 1347/22 den Vermerk, daß die Hüterehefrau Maria Pfleger am 18.4.1922 in der Klinik, Saal 105, aufgenommen und am 8.7.22 wieder entlassen wurde.
Aus der Krankheitsgeschichte, ist folgendes zu entnehmen:
Die Schweinehüterehefrau Maria Pfleger, 40 Jahre alt, wohnhaft in Deimhausen Nr. 42 1/2, wurde am 18.4.1922 in der Chirurg. Klinik aufgenommen. Sie war mit einem Schreiben des Arztes Dr. Hans Pointner, Hohenwart, vom 17.4.22 wegen Gallensteinkolik und Choleoystektomie vermerkt. Die Operation wurde am 28.4.1922 vorgenommen. Am 8.7.1922 wurde sie auf eigenen Wunsch entlassen. Der Entlassungsvermerk lautet: Fortbestehen einer Fistel, an den behandelnden Arzt entlassen.“
II. Vorgänge, die sich auf den Fall Pfleger beziehen, liegen hier nicht vor. Der sechsfache Mord in Hinterkaifeck ist am Dienstag, den 4.4.1922, nachmittags entdeckt worden. Erst 14 Tage später, also am 18.4.1922, kam Maria Pfleger in die Chirurg. Klinik. Sonach entsprechen die Angaben der Tochter des Beschuldigten nicht der Wahrheit. Bekanntlich wurde das Verbrechen in der Nacht zum 1.4.1922 verübt. Die Tochter wird doch nicht glauben machen wollen, ich Vater habe die Tat begangen und erst nach mehr als 2 Wochen sei es ihm eingefallen, die Blutspuren an seiner Kleidung und an seinen Händen zu entfernen.




Polizeidirektion Augsburg
Abt. I/1.(Krim.Pol.)

Am 8. Februar 1935

Der mutmaßliche Mörder von Hinterkaifeck Josef Pfleger von Deimhausen wurde von der Gendarmeriestation Hohenwart fest-genommen. Ein Bild von Pfleger ist bei der Polizeidirektion Augsburg nicht vorhanden.
Gez. Prestele,
Kriminal-Oberkommissar


Gr. 1 Nr. 148


An die
Gendarmeriestation Hohenwart

Mit dem Ersuchen um Erledigung.

Augsburg, am 8. Februar 1935
Polizeidirektion
J.A.
gez. Reindl




Gendarmeriestation Hohenwart
B.A. Schrobenhausen

Empf.: 10.2.35        Nr. 205


An die Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Augsburg.

Der Dorfhirte Pfleger in Deimhausen, B.A. Schrobenhausen, besitzt angeblich kein Lichtbild.

Pfleger ist 1,55 m groß, untersetzt, faltenreiches Gesicht, runden Kopf, hat graumelierte Haare – struppig – geschnittenen Schnurrbart, hat einen Verbrechertyp.

Vor einigen Tagen hat Pfleger wieder, als er ein hiesiges Gasthaus betreten hat, gesagt: „Jetzt ist der Kaifecker Mörder da.“

Hohenwart, den 14.2.35
gez. Eichmeier, H.W.



G 105

1. Vormerkung:

Die Bekundungen der Maria Pfleger sind mit großer Vorsicht aufzunehmen, gleichwohl bleibt ein gewisser Verdacht, daß der Beschuldigte bei dem Mord in Hinterkaifeck irgend eine Rolle spielte, bestehen. Was in dieser Beziehung jedoch bisher festgestellt werden konnte, reicht für sich allein zur Erhebung der Anklage nicht aus. Die Erhebungen lassen sich jedoch z.Zt. mangels weiterer Anhaltspunkte nicht mehr fortführen. Da das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen auf Stellung eines Antrages auf Voruntersuchung nicht ausreicht, erscheint es zweckmäßig, das Verfahren zunächst vorläufig einzustellen.
2. Verfahren eingestellt.

3. W.V. 1.7.35

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