Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900): Unterschied zwischen den Versionen
Jaska (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Jaska (Diskussion | Beiträge) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Beispielhaft seien genannt: | Beispielhaft seien genannt: | ||
* Übergabe- und Eheverträge | * Übergabe- und Eheverträge | ||
* | * [[Gesetze: Erbrecht | Vererbung]] | ||
* Anzeigen wg. Inzest | * Anzeigen wg. [[Sachverhalte: Der Inzest | Inzest]] | ||
* Entzug eines Kindes durch die Fürsorge | * Entzug eines Kindes durch die Fürsorge | ||
* Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen | * [[Theorien: Schlittenbauer Lorenz | Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen]] | ||
* Verteilung des Erbes nach den Morden | * [[Sachverhalte: Wem gehörte Hinterkaifeck? | Verteilung des Erbes nach den Morden]] | ||
* [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen | In gemeinsamer Gefahr untergegangen]] | |||
== Weitere Quellen == | == Weitere Quellen == | ||
* [http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBDR18961900.htm kompletter Wortlaut] des BGBs von 1900 | * [http://www.koeblergerhard.de/Fontes/BGBDR18961900.htm kompletter Wortlaut] des BGBs von 1900 |
Aktuelle Version vom 10. Januar 2012, 20:45 Uhr
Das Bürgerliche Gesetzbuch, gültig ab 1. Januar 1900
Aus Wikipedia:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.
Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.
Bezug zu Hinterkaifeck
Rund um die Familie Gruber-Gabriel gab es einige Vorgänge mit rechtlichem Bezug. Beispielhaft seien genannt:
- Übergabe- und Eheverträge
- Vererbung
- Anzeigen wg. Inzest
- Entzug eines Kindes durch die Fürsorge
- Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen
- Verteilung des Erbes nach den Morden
- In gemeinsamer Gefahr untergegangen
Weitere Quellen
- kompletter Wortlaut des BGBs von 1900