Berichte: 1923-12-14 Aktenvermerk Reitmeier Alois: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Aktenvermerk war Antwort auf das Anschreiben der Polizeidirektion München
Der Aktenvermerk war Antwort auf das Anschreiben der Polizeidirektion München
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2. den Genannten zu hören, ob er den Karl Gabriel etwa schon vor Abstellung ins Feld beim Ersatz-Bataillon des Jnf.Reg.13 oder erst im Felde kennen lernte und wenn ja, wie sein Gruppenführer hieß<br>
2. den Genannten zu hören, ob er den Karl Gabriel etwa schon vor Abstellung ins Feld beim Ersatz-Bataillon des Jnf.Reg.13 oder erst im Felde kennen lernte und wenn ja, wie sein Gruppenführer hieß<br>
3. ob er die Ermordeten gekannt hat, wenn ja, auf welche Art und Weise er mit ihnen bekannt geworden und in Verkehr gekommen ist, und wer außerdem in der Familie noch verkehrt hat<br>
3. ob er die Ermordeten gekannt hat, wenn ja, auf welche Art und Weise er mit ihnen bekannt geworden und in Verkehr gekommen ist, und wer außerdem in der Familie noch verkehrt hat<br>
4. ob er seinerzeit irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, die möglicherweise mit dem Raubmord in Hinterkaifeck in Zusammenhang gebracht werden können, oder eventuell auf die Person des Täters schließen lassen. <br>
4. ob er seinerzeit irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, die möglicherweise mit dem Raubmord in Hinterkaifeck in Zusammenhang gebracht werden können, oder eventuell auf die Person des Täters schließen lassen. <br>
Sollte es sich hier um eine bereits erheblich vorbestrafte, nicht in gutem Rufe stehende Person, oder um eine Person handeln, der man infolge seiner zur Zeit der Tat ungünstigen Vermögensverhältnisse eine solche Tat oder die Teilnahme an einer solchen Tat zutrauen kann, so wäre deren Aufenthalt in der kritischen Zeit und deren Verkehr mit zweifelhaften Personen einwandfrei festzustellen. Als Zeitpunkt für den Alibibeweis käme der <u>31.März und der  1.April 1922</u> in Frage. <br>
Sollte es sich hier um eine bereits erheblich vorbestrafte, nicht in gutem Rufe stehende Person, oder um eine Person handeln, der man infolge seiner zur Zeit der Tat ungünstigen Vermögensverhältnisse eine solche Tat oder die Teilnahme an einer solchen Tat zutrauen kann, so wäre deren Aufenthalt in der kritischen Zeit und deren Verkehr mit zweifelhaften Personen einwandfrei festzustellen. Als Zeitpunkt für den Alibibeweis käme der <u>31.März und der  1.April 1922</u> in Frage. <br>
Um tunlichste Beschleunigung wird ersucht. <br>
Um tunlichste Beschleunigung wird ersucht. <br>
<div align="center">I. A.  und handschriftl. Unterschrift</div>
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Aktuelle Version vom 3. September 2023, 16:01 Uhr

Quelle

Detailinformationen

Datum

15.12.1923

Ort

Hohenwart

Autor/Funktion

unbekannt

Inhalt

angf. 15.12.23 An die Polizeidirektion München
Alois Reitmeier, verh. Landwirt in Oberhöcking, Ger. u. Post Landau gibt auf Einvernahme an:
„Ich meine, ich kann mich erinnern, daß ich den Gabriel gekannt habe u. zwar xxxx ich diesen im Felde gesehen habe. Er ist gleich, nachdem er nur einige Tage bei der Kompanie gewesen sein wird gefallen. Ich weiß nicht wo Gabriel her war. Sonst kann ich zu vorstehenden Fragen keine Auskunft geben.“
Bemerkt wird, daß Reitmeier sehr gut beleumundet ist.

Unterschrift des Vernehmenden, 14,12.23


Der Aktenvermerk war Antwort auf das Anschreiben der Polizeidirektion München

Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck.
Jn der Nacht zum 1.April 1922 wurden auf dem Einödhof Hinterkaifeck Gemeinde Wangen, B.A. Schrobenhausen, sämtliche 6 Hofbewohner, darunter auch 2 Kinder im Alter von 9 bezw. 2 Jahren, in bestialischer Weise ermordet und beraubt. Siehe Sonderblatt des Bay.Pol.Bl.Nr.51 v. 8.4.22. Die Tat konnte bisher nicht aufgeklärt werden. Unter den Ermordeten war auch die Besitzerin des Anwesens, die Kriegerswitwe Viktoria Gabriel , deren Ehemann Karl Gabriel, geb.16.Dezember 1888 in Laag, als Ersatzreservist bei der 6.Komp. des Reserve-Jnfanterie-Regiments Nr.13 diente und am 12.Dezember 1914 bei Neuville Arras - Nordfrankreich, in Schützengrabenstellung gefallen und beerdigt ist.
Die Möglichkeit ist gegeben, daß die Tat von einem ehemaligen Angehörigen der 6.Komp. ausgeführt worden ist. Erfahrungsgemäß haben die Leute im Felde sich gegenseitig ihre Lebenserfahrungen, Vermögens= und Familienverhältnisse ausgetauscht und so kann es sein, daß ein ehemaliger Angehöriger dieses Truppenteils sich unter Berufung auf seine Kameradschaft mit dem Gefallenen Eingang in die Familie Gabriel verschafft, von deren Wohlhabenheit Kenntnis erlangt und die Tat dann ausgeführt hat. Nach den Erhebungen ist mit dem gefallenen Karl Gabriel am 8.Dezember 1914 zur 6.Komp. Res.,Inf.Regt. ins Feld abgestellt worden:

....Aloys Reitmeier, geb. 25.3.87 in Oberhöcking, Landwirt

An die Stadtrat – Gendarmerie – Hauptstation.

Landau a. Isar

Mit dem Ersuchen
1. Ob der vorgenannte Reitmeier dort
bekannt ist und ermittelt werden kann, wenn ja
2. den Genannten zu hören, ob er den Karl Gabriel etwa schon vor Abstellung ins Feld beim Ersatz-Bataillon des Jnf.Reg.13 oder erst im Felde kennen lernte und wenn ja, wie sein Gruppenführer hieß
3. ob er die Ermordeten gekannt hat, wenn ja, auf welche Art und Weise er mit ihnen bekannt geworden und in Verkehr gekommen ist, und wer außerdem in der Familie noch verkehrt hat
4. ob er seinerzeit irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, die möglicherweise mit dem Raubmord in Hinterkaifeck in Zusammenhang gebracht werden können, oder eventuell auf die Person des Täters schließen lassen.
Sollte es sich hier um eine bereits erheblich vorbestrafte, nicht in gutem Rufe stehende Person, oder um eine Person handeln, der man infolge seiner zur Zeit der Tat ungünstigen Vermögensverhältnisse eine solche Tat oder die Teilnahme an einer solchen Tat zutrauen kann, so wäre deren Aufenthalt in der kritischen Zeit und deren Verkehr mit zweifelhaften Personen einwandfrei festzustellen. Als Zeitpunkt für den Alibibeweis käme der 31.März und der 1.April 1922 in Frage.
Um tunlichste Beschleunigung wird ersucht.

I. A. und handschriftl. Unterschrift