Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen

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<div align="center">(Auszug)</div>
<div align="center">(Auszug)</div>
Übergabe-Vertrag<br><br>
398
<div align="center">Übergabe-Vertrag</div><br><br>


Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:<br>
<div align="right">Heute, den elften März Eintausendneunhundertvierzehn</div>
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine verehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, jetzt des B.G.B. lebend,<br>
<div align="center">11. März 1914</div>
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - den gen. Gütlern - zu Hause.
erscheinen vor mir, [[Personen: Stinglwagner Albert | Albert Stinglwagner]], K. Notar in [[Orte: Schrobenhausen | Schrobenhausen]], in meinem Amtszimmer:<br>
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Mathias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit UnterschriftMathias Vogg.
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere vorverehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, nun des B.G.B. lebend,<br>
Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br>
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob.  gen. Gütlern - zu Hause.<br>
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria  
----
<div align="right">-2-</div>
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten [[Personen: Vogg Matthias |Matthias Vogg]], Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: <div align="center">Mathias Vogg.</div><br>
Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden <br>Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br>


I.<br>
<div align="center">I</div>
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus<br>
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I  
XXgemeinde Wangen, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen Katasterseite 110<br>
 
<br>...<br>
----
an ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.<br>
<div align="right">-3-</div>
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser xxx im Grundbuch.
Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus:<br>
Steuergemeinde Wangen,<br>K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen<br>Katasterseite 110<br>
<div align="center">Flur Nr</div>
{| class="norm5"
|564a
|Wohnhaus mit Stall, Stadel, und Hofraum zu
|0,078 ha
|-
|564b
|Hauserbreiten, Acker
|2,365 ha
|-
|340 ¼
|Wiesteil, Wiese zu
|0,114 ha
|-
|340 1/8
|Wiesteil, Wiese zu
|0,371 ha
|-
|340 1/9
|Wiesteil, Wiese zu
|0,014 ha
|-
|344
|Untere Paarwiese, Wiese zu
|0, 549 ha
|-
|346
|Paarwiese , Wiese zu
|0, 341 ha
|-
|396
|Hinterfeld, Acker zu
|0,988 ha
|-
|389 1/3
|Hexenholz, Waldung zu
|3,407 ha
|-
|396 ½ ,
|Acker zu
|0,988 ha
|-
|396 1/5
|Hinterfeldstraßacker, Acker zu
|0,355 ha
|-
|396 1/6a ?,
|Acker zu
|3,165 ha
|-
|396 1/6 b ? ,
|Acker zu
|0,150 ha
|-
|397
|Leimgrub, Ödung zu
|0,238 ha
|-
|397 ½
|Leimgrub, Ödung zu
|0,238 ha
|-
|397 1/3
|Leimgrub, Ödung zu
|0,102 ha
|-
|398
|Hinterfeldhölzl, Waldung zu
|0,051 ha
|-
|563
|Wald zu
|0,664 ha
|-
|568 1/3
|Moos, Acker zu
|2,044 ha
|-
|564 ½
|Egernacker, Acker zu
| 0,656
|}
<div align="right">-4-</div>
an <br>ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.<br>
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser Eigentumsänderung im Grundbuch.
<br><br>
<br><br>
II.<br>
<div align="center">II</div>
Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxx jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.
Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind:
----
<div align="right">-5-</div>das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.
<br><br>
<br><br>
III.<br>
<div align="center">III</div>
Die Besitzanweisung (?) hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Kosten, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen, auf die Übernehmerin über, ebenso die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Rechte, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auch die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom XXX ist das Vertragsanwesen belastet mit<br>
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Heutigem ist das Vertragsanwesen belastet mit
17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und<br>
----
10 M 83 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>
<div align="right">-6-</div>
17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und<br>
10 M 83 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>


IV.<br>
<div align="center">IV</div>
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin.<br>
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin.<br>
Jeder Teil erhält eine einfache Ausfertigung dieser Urkunde.<br><br>
Jeder Teil erhält eine einfache Ausfertigung dieser Urkunde.<br><br>


V.<br>
<div align="center">V</div>
Der xxx wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M - Dreizehntausend Mark - angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br>
Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus  
<div align="center">13000 M<br> Dreizehntausend Mark </div>
angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br>


VI.<br>
<div align="center">VI</div>
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia beantragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich XX Nr. 564 1/2<br><br>
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean-
----
<div align="right">-7-</div>
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2<br><br>


VII.<br>
<div align="center">VII</div>
Zu dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:<br>
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:<br>
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder.
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder.
----
<div align="right">-8-</div>
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br>
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br>
Diese Forderungen, Kosten und Anschläge verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br>
Diese Forderungen, Kosten und Ansprüche verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br>




VIII.<br>
<div align="center">VIII</div>
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und XXX:<br>
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und Vereinbarungen:<br>
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur unverzüglichen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:<br>
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur vertragsmäßigen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:<br>
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br>
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br>
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br>
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br>
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Kosten, die sie in Zusehung(?) der bezahlten XXforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.<br>
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Rechte, die sie in  
----
<div align="right">-9-</div>
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.<br>
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br>
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br>
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von 100M einhundert Mark<br>
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von <br>100M einhundert Mark<br>
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zahlung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von 900 M neunhundert Mark und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. Weiters verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes Leibgeding monatlich zu gewähren
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zulegung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von  
<br>
----
...
<div align="right">-10-</div>
<br>900 M neunhundert Mark<br>
und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. <br>
Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von <br>900 M neunhundert Mark<br> und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszuzahlen.
<br>Weiter verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes
<div align="center">Leibgeding</div>
unentgeltlich zu gewähren.
 
<br><br>
<br><br>
1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer bei der Wohnstube (alternativ: den Zimmeranbau der Wohnstube) mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer nun die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzuhalten hat.<br>
1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer neben der Wohnstube mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzustellen hat.<br>
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf 70M siebzig Mark jährlich angegeben.<br>
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf  
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsnutzung einen jährlichen xxxzins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx Zahlungsmodalitäten<br>
<br>70M siebzig Mark
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar   xxx es folgt eine Aufzählung diverser Lebensmittel, deren jährlicher Wert auf 300 Mark festgesetzt wird<br>
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3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber jedes und während der ganzen Dauer der Krankheit und Hilflosigkeit xxx es folgen Regelungen zur Krankenpflege / -kost, deren jährlicher Wert auf 40 Mark veranschlagt wird  <br>
<div align="right">-11-</div>
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich 200M zweihundert Mark, zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai des heurigen Jahres.<br><br>
jährlich angegeben.<br>
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.<br>
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar, soweit nachstehend xxx nicht bestimmt sind, in xxx zu bestimmenden Raten im Voraus:<br>
Zur Nahrung jährlich: ein gemästetes Schwein mit fünfundsiebzig Kilogramm Fleischgewicht, xxx xxx xxx xxx zu Weihnachten jeden Jahres,
----
<div align="right">-12-</div>
fünfzehn Kilogramm Rindfleisch, hundert Stück Eier, ferner anstatt Mehl jährlich 150M einhundertfünfzig Mark bar, zahlbar am ersten Oktober jeden Jahres, erstmals heuer, täglich einen Liter süße Milch, solange Milch beim Anwesen vorhanden ist. Zur Beheizung jährlich sechs Ster Scheitholz erster Klasse, kleingemacht und zum Brennen hergerichtet, welches ihnen auch fortan beim Anwesen unterzubringen ist.<br>


IX.<br>
Der Wert dieser Reichnisse einschließlich der obigen jährlichenxxxentschädigung wird auf
Die Übernehmerin bestellt (?)<br>
<br>300 Mark<br>
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine XXX Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke XX Nr. 564a und 564b<br>
jährlich angegeben<br>
b, für den Xx XXzins und für deren sofortigen LeibgedingsXXX unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und je eine Randlage (?) an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten XXX zur XXlichen Dienstbarkeit und der Randlagen (?) im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.<br>
3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber jedesmal und während der ganzen Dauer
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Übergeber genügen soll.<br><br>
----
<div align="right">-13-</div>
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx und Pflege, geeignete Krankenkost von der Übernehmerin unentgeltlich.
Auch muss ihnen unentgeltlich gewaschen, geflickt, geputzt und mitgebacken werden.
 
Der Wert dieser unter Ziffer 3 beschriebenen Ansprüche wird auf <br>40 M vierzig Mark<br> jährlich angegeben.
<br>
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich <br>200M zweihundert Mark,<br> zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai heurigen Jahres.<br><br>


X.<br>
<div align="center">IX</div>
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern, wurde gestern beim Erbe schon aufgedröselt als Bestandteil des obigen Grundstückes XX Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.
Die Übernehmerin bestellt
----
<div align="right">-14-</div>
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke Flur Nr. 564a und 564b.<br>
b, für den eventuellen Herbergszins und für deren sofortigen Leibgedingsansprüche unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und 4 je eine Reallast an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und der Reallasten im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.<br>
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll.
----
<div align="right">-15-</div>
<div align="center">X</div>
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Gem. Nr. 396 1/6 a, 397 ½ , 398, 396 1/6 a, 397 1/3, 396 1/5, 397 und 564 ½ als Bestandteil des obigen Grundstückes Gem. Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.
<br><br>
<br><br>
XI.<br>
XI.<br>
Auf grundbuchamtliche Vollzugsmitteilung wird verzichtet.<br><br>
Auf grundbuchamtliche Vollzugsmitteilung wird verzichtet.<br><br>


XIII.<br>
<div align="center">XIII</div>
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden(?) eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.<br>
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.<br>
Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben.<br>
Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unter-
----
<div align="right">-16-</div>
schrieben.<br>
Andreas Gruber<br>
Andreas Gruber<br>
Cäcilia Gruber<br>
Cäcilia Gruber<br>

Aktuelle Version vom 25. September 2022, 10:15 Uhr

Quelle

Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt

Detailinformationen

Datum

11. März 1914

Ort

Schrobenhausen

Vertragsgegenstand

Hofübergabevertrag

Unterzeichnende Personen

Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber

Inhalt

(Auszug)

398

Übergabe-Vertrag


Heute, den elften März Eintausendneunhundertvierzehn
11. März 1914

erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere vorverehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, nun des B.G.B. lebend,
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob. gen. Gütlern - zu Hause.
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria


-2-
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Matthias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift:
Mathias Vogg.

Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden
Übergabe-Vertrag beurkundet.

I

Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I


-3-

Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus:
Steuergemeinde Wangen,
K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen
Katasterseite 110

Flur Nr
564a Wohnhaus mit Stall, Stadel, und Hofraum zu 0,078 ha
564b Hauserbreiten, Acker 2,365 ha
340 ¼ Wiesteil, Wiese zu 0,114 ha
340 1/8 Wiesteil, Wiese zu 0,371 ha
340 1/9 Wiesteil, Wiese zu 0,014 ha
344 Untere Paarwiese, Wiese zu 0, 549 ha
346 Paarwiese , Wiese zu 0, 341 ha
396 Hinterfeld, Acker zu 0,988 ha
389 1/3 Hexenholz, Waldung zu 3,407 ha
396 ½ , Acker zu 0,988 ha
396 1/5 Hinterfeldstraßacker, Acker zu 0,355 ha
396 1/6a ?, Acker zu 3,165 ha
396 1/6 b ? , Acker zu 0,150 ha
397 Leimgrub, Ödung zu 0,238 ha
397 ½ Leimgrub, Ödung zu 0,238 ha
397 1/3 Leimgrub, Ödung zu 0,102 ha
398 Hinterfeldhölzl, Waldung zu 0,051 ha
563 Wald zu 0,664 ha
568 1/3 Moos, Acker zu 2,044 ha
564 ½ Egernacker, Acker zu 0,656
-4-

an
ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser Eigentumsänderung im Grundbuch.

II

Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind:


-5-
das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.



III

Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.
Rechte, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auch die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Heutigem ist das Vertragsanwesen belastet mit


-6-

17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und
10 M 83 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.

IV

Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin.
Jeder Teil erhält eine einfache Ausfertigung dieser Urkunde.

V

Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus

13000 M
Dreizehntausend Mark

angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.

VI

Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean-


-7-

tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2

VII

An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder.


-8-

Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
Diese Forderungen, Kosten und Ansprüche verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.


VIII

Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und Vereinbarungen:
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur vertragsmäßigen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Rechte, die sie in


-9-

Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von
100M einhundert Mark
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zulegung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von


-10-


900 M neunhundert Mark
und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen.
Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von
900 M neunhundert Mark
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszuzahlen.
Weiter verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes

Leibgeding

unentgeltlich zu gewähren.



1.
Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer neben der Wohnstube mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzustellen hat.
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf
70M siebzig Mark


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jährlich angegeben.
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar, soweit nachstehend xxx nicht bestimmt sind, in xxx zu bestimmenden Raten im Voraus:
Zur Nahrung jährlich: ein gemästetes Schwein mit fünfundsiebzig Kilogramm Fleischgewicht, xxx xxx xxx xxx zu Weihnachten jeden Jahres,


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fünfzehn Kilogramm Rindfleisch, hundert Stück Eier, ferner anstatt Mehl jährlich 150M einhundertfünfzig Mark bar, zahlbar am ersten Oktober jeden Jahres, erstmals heuer, täglich einen Liter süße Milch, solange Milch beim Anwesen vorhanden ist. Zur Beheizung jährlich sechs Ster Scheitholz erster Klasse, kleingemacht und zum Brennen hergerichtet, welches ihnen auch fortan beim Anwesen unterzubringen ist.

Der Wert dieser Reichnisse einschließlich der obigen jährlichenxxxentschädigung wird auf
300 Mark
jährlich angegeben
3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber jedesmal und während der ganzen Dauer


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der Krankheit und Hilflosigkeit xxx und Pflege, geeignete Krankenkost von der Übernehmerin unentgeltlich. Auch muss ihnen unentgeltlich gewaschen, geflickt, geputzt und mitgebacken werden.

Der Wert dieser unter Ziffer 3 beschriebenen Ansprüche wird auf
40 M vierzig Mark
jährlich angegeben.
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich
200M zweihundert Mark,
zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai heurigen Jahres.

IX

Die Übernehmerin bestellt


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a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke Flur Nr. 564a und 564b.
b, für den eventuellen Herbergszins und für deren sofortigen Leibgedingsansprüche unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und 4 je eine Reallast an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und der Reallasten im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll.


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X

Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Gem. Nr. 396 1/6 a, 397 ½ , 398, 396 1/6 a, 397 1/3, 396 1/5, 397 und 564 ½ als Bestandteil des obigen Grundstückes Gem. Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.

XI.
Auf grundbuchamtliche Vollzugsmitteilung wird verzichtet.

XIII

Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unter-


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schrieben.
Andreas Gruber
Cäcilia Gruber
Viktoria Gruber

Stinglwagner

Fragen/Bemerkungen

Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
Sobald die Lücken gefüllt sind, werden sie hier ergänzt.
Das ganze Dokument ist auf unserer Homepage verfügbar.

Quellenangaben