Gesetze: Die Strafprozessordnung (1877): Unterschied zwischen den Versionen

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* Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen
* Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen
* Verteilung des Erbes nach den Morden
* Verteilung des Erbes nach den Morden
*Leichenschau
== Weitere Quellen ==
== Weitere Quellen ==
* [http://de.wikisource.org/wiki/Strafproze%C3%9Fordnung kompletter Wortlaut] der StPo von 1877
* [http://de.wikisource.org/wiki/Strafproze%C3%9Fordnung kompletter Wortlaut] der StPo von 1877
== Weitere Regelungen und Gesetze aus der damaligen Zeit ==
* [[Gesetze: Damalige Gesetzesgrundlagen | siehe Übersichtsseite]]

Aktuelle Version vom 30. Mai 2019, 14:30 Uhr

Die Strafprozeßordnung, gültig ab 1. Februar 1877

Aus Wikipedia:


Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet. Sie ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist.

Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz.

Bezug zu Hinterkaifeck

Rund um die Familie Gruber-Gabriel gab es einige Vorgänge mit rechtlichem Bezug. Beispielhaft seien genannt:

  • Übergabe- und Eheverträge
  • Erbschein
  • Anzeigen wg. Inzest
  • Entzug eines Kindes durch die Fürsorge
  • Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen
  • Verteilung des Erbes nach den Morden
  • Leichenschau

Weitere Quellen


Weitere Regelungen und Gesetze aus der damaligen Zeit