Zeitungsartikel: 1916-11-13 Schrobenhausener Wochenblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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06. April 1922
13. November 1916
 
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2019, 22:52 Uhr

Der Raubmordversuch in Steingriff

Detailinformationen

Datum

13. November 1916

Ort

Schrobenhausen

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

unbekannt

Verfasst für

Schrobenhausener Wochenblatt

Inhalt

Der Raubmordversuch in Steingriff
ab. 27. Nov. (Schwurgericht). Ders gemeinschaftlichen Mords-und Raubversuchs waren zwei junge Burschen angeklagt, der 17 jährige Kaminkehrergehilfe Xaver Gaßner von Schrobenhausen und der 21 jährige Dienstknecht Max Hartl von Steingriff. Der Erstere kam als Lehrling nach Pöttmes, wo er bis Ende Februar ds. Js. auch als Gehilfe blieb. Der Andere stand im 10. Inf.-Regt. in Ingolstadt, wo er am 26. Februar desertierte und nach Pöttmes kam, damit ihm Gaßner einen Zivilanzug verschaffe. Dabei bewog er diesen mit ihm nach Belgien zu gehen. Um sich das Reisegeld zu verschaffen, verabredeten sie einen Einbruch bei dem wohlhabenden Gütler Josef Widmann in Steingriff wobei sie sich auch dahin einigten den Widman niederzuschlagen, wenn er ihnen in den Weg trete. Sie versteckten sich am 27. Februar in dessen Stadel. Als Widmann nach 8 Uhr aus dem Hause trat ging Gaßner mit einer Hacke und Hartl mit gezogenem Seitengewehr auf ihn los, doch wurden sie rechtzeitig von ihm bemerkt und er kam unverletzt davon. Die Angreifer flohen, gaben aber ihre verbrecherischen Absichten nicht auf, sondern wandten sich nach Hörzhausen, wo sie bei dem Krämer Treffer einbrachen und 5 Mark Bargeld und verschiedene Waren stahlen. Gaßner hat sich der Polizei selbst gestellt. Er war geständig, ebenso Hartl, nur bestreiten sie, daß sie den Widmann töten wollten. Hartl erschien im Sträflingsgewande vor den Geschworenen, denn er ist vom Kriegsgericht der stellvetr. 3. Infanterie-Brigade in Ingolstadt wegen Fahnenflucht im Felde zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt, aus dem Heere ausgestoßen und nach Kaisheim eingeliefert worden. Beiden Angeklagten wurden mildernde Umstände nicht zugebilligt. Hartl erhielt eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren und 10 Jahre Ehrenrechtsverlust, Gaßner eine Gefängnisstrafe von 3 ½ Jahren. Gaßner nahm die Strafe an, Hartl nicht.