Berichte: 1925-02-14 Pielmayer Richard: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahre 22 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den gefährlichen Räuber [[Personen: Bärtl Josef | Josef Bärtl]] von Geisenfeld, der im Juni 21 aus der Heil- und Pflegeanstalt (Kaufbeuren) Günzburg entwichen ist eingeleitet. Er ist unbekannten Aufenthalts und im Bay.Pol.Bl. unter Beigabe eines Bildes ausgeschrieben.<br><br> | Im Jahre 22 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den gefährlichen Räuber [[Personen: Bärtl Josef | Josef Bärtl]] von Geisenfeld, der im Juni 21 aus der Heil- und Pflegeanstalt (Kaufbeuren) Günzburg entwichen ist eingeleitet. Er ist unbekannten Aufenthalts und im Bay.Pol.Bl. unter Beigabe eines Bildes ausgeschrieben.<br><br> | ||
Die neuerlichen Aufenthaltsermittlungen blieben erfolglos. Der [[Ermittler: Brandl Sebastian | Sicherheitskommissar Seb. Brandl]] v. Aichach teilte kürzlich mit, daß nach einer vor längerer Zeit, etwa im August 22 ihm gegenüber gefallene Äußerungen des wegen Mordes an seiner Geliebten vom Schwurgericht Regensburg zum Tode verurteilten Sebastian Rußwurm aus Rohr dieser über den Mord etwas wissen könnte. Dessen Einvernahme wurde sofort veranlaßt.<br><br> | Die neuerlichen Aufenthaltsermittlungen blieben erfolglos. Der [[Ermittler: Brandl Sebastian | Sicherheitskommissar Seb. Brandl]] v. Aichach teilte kürzlich mit, daß nach einer vor längerer Zeit, etwa im August 22 ihm gegenüber gefallene Äußerungen des wegen Mordes an seiner Geliebten vom Schwurgericht Regensburg zum Tode verurteilten [[Personen: Rußwurm Sebastian| Sebastian Rußwurm]] aus Rohr dieser über den Mord etwas wissen könnte. Dessen Einvernahme wurde sofort veranlaßt.<br><br> | ||
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Aktuelle Version vom 8. November 2018, 01:20 Uhr
Bericht der Staatsanwaltschaft
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Datum
14.02.1925
Ort
Autor/Funktion
Richard Pielmayer, Staatsanwalt
Inhalt
Neuburg a.D., den 14. Februar 25
Staatsanwaltschaft für den An den Herrn Oberstaatsanwalt
Der von einem Straubinger Zuchthausgefangenen gegen Liebhart und Neuhierl ausgesprochene Verdacht hat sich bis jetzt nicht bestätigt. Für Liebhart ist der Alibibeweis erbracht; auch für Neuhierl, gegen den bezüglich seines Aufenthaltes am 30.III. und 4.IV. 22 noch Erhebungen laufen, wird er vermutlich erbracht werden. Die Angaben des Sailer gegen einen gewissen Glas haben sich bis jetzt als durchaus haltlos erwiesen. Doch wird nach dem Glas weiter geforscht, ohne Rücksicht auf die Angaben des Sailer, da Glas eine vielfach vorbestrafte arbeitscheue Persönlichkeit ist und bis jetzt nicht festgestellt ist, wo er sich in der ersten Zeit nach seiner am 25.III.22 erfolgten Entlassung aus der Gefangenenanstalt Laufen aufgehalten hat. Nach den Erhebungen ist er erst einige Tage vor dem 21.April 22 nach Bamberg gekommen. Die unterschriftslose Zuschrift aus Nürnberg mit Verdächtigung eines Verwandten der Ermordeten ergab gar nichts Sachdienliches. Es muß vielmehr angenommen werden, daß es nur auf Mystifikation abgesehen war. Auf Grund früherer Ausschreibungen sind nach Aufenthaltsermittlungen noch Erhebungen gegen einen Händler Müller und einen Kriegsbeschädigten Hoffmann gepflogen worden, die aber durchaus zur Entlastung der Verdächtigen ausfielen. Gegen einen Angehörigen der Familie Thaler wurde eine Anzeige erstattet von einer mit dem Thaler verfeindeten Person, die im Wesentlichen daraufgestützt ist, daß Thaler, den der Anzeiger öfter zum Gespräch über den Kaifecker Mord habe bringen wollen, sich nicht darauf einlassen, sondern immer unwillig abgewinkt habe. Im Jahre 22 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den gefährlichen Räuber Josef Bärtl von Geisenfeld, der im Juni 21 aus der Heil- und Pflegeanstalt (Kaufbeuren) Günzburg entwichen ist eingeleitet. Er ist unbekannten Aufenthalts und im Bay.Pol.Bl. unter Beigabe eines Bildes ausgeschrieben. Die neuerlichen Aufenthaltsermittlungen blieben erfolglos. Der Sicherheitskommissar Seb. Brandl v. Aichach teilte kürzlich mit, daß nach einer vor längerer Zeit, etwa im August 22 ihm gegenüber gefallene Äußerungen des wegen Mordes an seiner Geliebten vom Schwurgericht Regensburg zum Tode verurteilten Sebastian Rußwurm aus Rohr dieser über den Mord etwas wissen könnte. Dessen Einvernahme wurde sofort veranlaßt. Der Erste Staatsanwalt
1) An das Staatsministerium des Innern,
München, den 26. Februar 1925 Staatsministerium der Justiz. Weitergeleitet München, den 2. März 25, I. Bericht mit Akt an das Justizministerium der Justiz zurückgeleitet II. Zu den Akten: Raubmord Kaifeck. Am 8.III.25
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