Dokumente: 1922-07-12 Anweisung der Landespolizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Abschnittskommando IV München
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Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:00 Uhr

Mitteilung des Stadtrats Schrobenhausen

Detailinformationen

Datum

12. Juli 1922

Ort

München

Art des Dokumentes

Weiterleitung

Verfasser

Landespolizeiamt München

Verfasst für

Abschnittskommando IV München

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Landespolizeiamt.
G.Nr. 2334

An Abschnitts- Kdo. IV. München

Zur unmittelbaren Erledigung
Quartier nach dem Quartierleistungsgesetz für die bewaffnete Macht in Frieden und Bezahlung nach dem Servistarif kommt für die Landespolizei nicht in Frage.
Wurde das Quartier für die betreffende Abstellung vom Abschnitt ermietet, so ist er unter Einbehaltung von 1/4. des an die Kommandierten gewährten Tagegeldes vom Abschnitt an den Stadtrat Schrobenhausen zu vergüten.
Wurde die Unterkunft von den Beteiligten selbst beschafft, so haben sie aus den gewährten Tagegeldern die Vergütung hierfür zu bestreiten.

München den 12.71922
I.A.u.I.V.
XXX

Offene Fragen/Bemerkungen

Dieses Schreiben darf wohl als direkte Reaktion auf die Anfrage des Schrobenhausener Stadtrats bzgl. der anfallenden Quartierkosten gewertet werden.