Zeitungsartikel: Was in Waidhofen 1922 geschah: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Zeitungsartikel um Waidhofen 1922'''''
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Waidhofen
Waidhofen

Aktuelle Version vom 4. März 2012, 23:27 Uhr

Zeitungsartikel um Waidhofen 1922

Detailinformationen

Ort

Waidhofen

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasst für

Schrobenhausener Wochenblatt

Inhalt

Waidhofen, 13. Februar. 1922 (Unglücksfall)
Ein bedauerlicher Unglücksfall ereignete sich am Samstag im Anwesen des Gemeinderates und Oekonomen, Herrn Schrittenlocher in Waidhofen. Sein 19jähriger Sohn Andreas Schrittenlocher war an der Kreissäge beschäftigt. Dabei sprang ihm ein Holzstück mit voller Wucht in das Gesicht und verletzte ihn so schwer, daß der Bedauernswerte bis heute noch nicht das Bewußtsein wieder erlangt hat.

Waidhofen, 17. Februar 1922
Nach 5-tägigem schweren Ringen mit dem Tode ist heute früh der Oekonomiesohn Andreas Schrittenlocher von hier der schweren Gesichtsverletzungen erlegen, welche er bei der Arbeit an der Kreissäge von einem mit aller Wucht zurückspringenden Holzscheite getroffen, erlitten hatte. Nur für kurze Augenblicke kehrte während der fünf Leidenstage die Besinnung zurück. Für die Hinterbliebenen, welche den Verlust ihres gemeinsamen Sohnes schwer empfinden, mag zum Troste dienen, daß der Entschlafene einige Tage vor dem Unglücksfalle im Beichtstuhl und an der Kommunionbank Abrechnung und Versöhnung mit seinem Herrgott gehalten hat.

Neuburg, 02.März 1922
Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben.

Waidhofen, 14. März. 1922
Die 18 1/2-jährige Postagententochter Fanny Mehl von hier war am gestrigen Vormittage mit ihrem Vater auf dem Felde beschäftigt, der sie gegen Mittag heimzugehen hieß; zu Hause kam sie jedoch nicht an. Die Befürchtungen steigerten sich, als auch im Laufe des Nachmittags alle Erkundigungen über ihren Verbleib keinen Aufschluß erbringen konnten. Ca. 20 Personen machten sich auf, die Wälder von Gröbern abzusuchen, in deren Richtung man sie gehen gesehen hatte - ohne Erfolg. Am späten Abend fand der schwerbesorgte Vater ihre Schuhe im Walde, weiter nichts. Nach anderen Aussagen, soll sie bei den Einzelhöfen Schachhof und Gaishof (Edelhausen - Brunnen) gesehen worden sein. Sie trug ihr Arbeitskleid: blaugedruckter Rock mit weißen Tupfen, blaue Bluse mit schwarz-weißen Streifen, und muß, da sie sich der Schuhe entledigt hat, barfuß sein. Jeder, der irgend welche Anhaltspunkte über den eingeschlagenen Weg und den Verbleib des Mädchens geben kann, wird gebeten, diesbezüglich Mitteilungen umgehend an die hartgetroffenen Eltern oder an die nächste Gendarmeriestation zu richten. In der Familie wird der Fall um so schwerer empfunden, als vor ungefähr einem Jahr der zwanzigjährige Sohn Hans das Elternhaus heimlich verließ und von einem mittelländischen Hafen aus die letzte Nachricht gab und anscheinend in die Fremdenlegion eingetreten ist. Auch das rätselhafte Verschwinden des 12jährigen Gütlerssohnes Kothmeier im Mai vorigen Jahres ist bis heute unaufgeklärt geblieben.

Waidhofen, 20. April 1922
Als am Ostersonntag abends der Gütler Redl von hier das Gasthaus in Engelmannsberg verlassen wollte, wurde er plötzlich von einem Burschen aus Kreutenbach mit einer mit einem vorstehenden Nagel versehenen Zaunlatte niedergeschlagen und am Kopfe und an der Hand erheblich verletzt. Er liegt schwerkrank danieder. Wie sich herausstellte, hatte es der Täter auf einen Burschen aus Waidhofen abgesehen und fälschlicherweise in der Dunkelheit einen völlig Unbeteiligten getroffen.

Waidhofen, 09. Juni 1922
Vom Volksgericht Augsburg wurde der led. Taglöhner Karl Bichler von hier, der im Januar 1921 im Anwesen des Schmiedemeisterns Kreppmeier aus einem verschlossenem Schrank eine goldene Uhr, eine Hose und eine Geldbörse mit Scheinen gestohlen hat, zu 6 Wochen Gefängnis ab 3Wochen Untersuchungshaft verurteilt.

Offene Fragen/Bemerkungen

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